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"NEUSTADT IST WIE HAMBURG IN KLEIN, NUR VIEL SCHÖNER."
Mike Hemmerich
ENDENERGIEBEDARF DES GEBÄUDES
Der Endenergiebedarf basiert auf einem technischen Gutachten, wie hoch der theoretische Energiebedarf eines Gebäudes aufgrund seiner Bauweise sein sollte. In die Beurteilung fließen alleine bauliche Aspekte ein, wie die Beschaffenheit der Gebäudehülle, die Art der Heizungsanlage oder die Qualität der Fenster.
ENDENERGIEBEDARF DES GEBÄUDES
gemäß den aktuellen Nachweisen (geringfügige Änderungen vorbehalten).
OHE 79: 26 kWh/(m²·a)
Wie wird der Endenergiebedarf berechnet?
Die Berechnung ist relativ komplex: In die Zahl fließen die jährlich notwendigen Energiemengen für Warmwasser, Heizung und Lüftung ein, wobei für alle drei Werte sogenannte Standardnutzungs- und Standardklimabedingungen angesetzt werden.
Der tatsächliche Endenergiebedarf kann sich somit von der standardisierten Angabe im Energieausweis unterscheiden, beispielsweise wenn die betreffende Immobilie in klimatisch und geographisch extremen Lagen liegt. Grundlage für die Schätzung des Heizenergiebedarfs ist ebenfalls eine standardisierte Innentemperatur. Niedrige Werte für den Endenergiebedarf bedeuten dabei eine gute Energieeffizienz des Gebäudes: So kann ein niedriger Wert auf gute Wärmedämmung zurückführbar sein, sodass weniger Heizenergie verwendet werden muss.
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Ihr Ansprechpartner
Wolfram Dröse
Immobilienfachwirt
Am Markt 11 · 23730 Neustadt
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E-Mail: droese@sig-holstein.de
DIE NACHFOLGENDEN GRUNDRISSE SIND EXEMPLARISCHE BEISPIELE. DIE WEITEREN GRUNDRISSE UND DRUCKVERSIONEN FINDEN SIE AUCH UNTER DEM MENÜPUNKT ”VERKAUF”.
DIE INFLATION
Die Inflation lag im September 2022 mit 10 % auf dem höchsten Stand seit 70 Jahren. Der Verbraucherpreisindex lag im Mai 2023 sogar bei 14,9 %. Sowohl Zinserhöhungen wie Inflationsentwicklung beschäftigen Kapitalanleger und Immobilieninvestoren. Unser Tipp: Sichern Sie Ihr Vermögen mit wertbeständigen Realwerten und nutzen Sie Ihre aktuelle Steuerlast zur Vermögensbildung.
Im Erdgeschoss befinden sich drei Dreizimmerwohnungen mit Wohnflächen von ca. 77 m² bis ca. 83 m². Alle Wohnungen verfügen über eine Terrasse für gemütliche Stunden. Das 1. Obergeschoss und das 2. Obergeschoss besteht ebenfalls aus jeweils drei Dreizimmerwohnungen mit Wohnflächen von ca. 73 m² bis ca. 81 m². Alle Wohnungen in diesen Geschossen sind mit einem schönen Balkon ausgestattet (außer Wohnung 5 und 8). Im Staffelgeschoss entstehen eine Vierzimmerwohnung mit einer Wohnfl äche von ca. 120 m² und eine Zweizimmerwohnung mit einer Wohnfläche von ca. 77 m², die jeweils mit einer großzügigen Dachterrasse versehen sind. Hier können Sie die Sonne und den wunderbaren Blick in das grüne Umfeld genießen. Für Ihre Mobilität stehen acht Kfz-Stellplätze in der Außenanlage und neun Kfz-Stellplätze in der Tiefgarage zur Verfügung.
WIR FREUEN UNS AUF SIE?
Neben der hervorragenden Zentrumslage und den grandiosen Ausblicken im Cityhafen, gelten die Speichertürme als Baudenkmal und befinden sich in einem Sanierungsgebiet der Stadt Neustadt. Hieraus ergeben sich interessante steuerliche Vergünstigungsmöglichkeiten. Diese Regelungen können sowohl für eine Fremd- oder Ferienvermietung als auch für eine Eigennutzung beantragt werden.
Eine beispielhafte Berechnung der Whg. NT 06 erläutert Ihnen die verschiedenen Möglichkeiten und dient einem ersten rechnerischem Überblick. Die hierbei getroffenen Angaben können sich nach oben oder nach unten verändern. Entscheidend ist die steuerliche Situation des Abschreibungsberechtigten. Die Berechnung ersetzt keine steuerliche Beratung und ist im übrigen ohne jede Gewähr. Wir empfehlen die Konsultation eines Steuerberaters. Weitere Informationen finden Sie unter www.speichertuerme.de. Gerne stehen wir Ihnen auch persönlich für Ihre Fragen zur Verfügung.
S-Immobiliengesellschaft Holstein mbH & Co. KG
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